Ganzjahrersreifen im Winter

In der Straßenverkehrsordnung (§2, Absatz 3a) steht zum Thema Bereifung im Winter noch folgendes:

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Was bedeutet das nun für Autofahrer die mit Ganzjahresreifen unterwegs sind? Und welche Änderungen wird die bevorstehende Winterreifenpflicht mitbringen?
Hierzu kann gesagt werden, dass sich für Besitzer von Alljahresreifen im Prinzip nichts ändern wird. Schließlich gelten Ganzjahresreifen dank ihrer M+S-Kennzeichnung als geeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen wenn sie zusätzlich noch das Schneeflocken-Symbol vorweisen können. Straßen gelten im Allgemeinen als winterlich, wenn sie mit Schneematsch, Schnee oder Eis bedeckt sind

Wer allerdings mit Sommerreifen durch den Winter fährt, muss mit 40 Euro Bußgeld rechnen und wer durch die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer behindert muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Mit Ganzjahresreifen ist man bei jedem Wetter auf der sicheren Seite. In Österreich und der Schweiz können die Bußgelder erheblich höher ausfallen, doch auch hier gelten Ganzjahresreifen als Alternative wenn sie dei M+S Kennzeichnung haben.

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